Reihengrabstätten
Die Grabstätten werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht ausgewählt werden. Es wird jeweils nur ein Sarg beigesetzt. Nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) werden die Grabstätten eingeebnet. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Größe des Grabbeetes beträgt 1,25 x 1,70 m. Das Grab ist vorne mit einer Steinkante aus Naturstein (kein weißes Material) zu begrenzen. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten ist aus dem gleichen Material möglich.

Zusätzlich werden auf dem Hauptfriedhof große Reihengrabstätten mit einer Grabgröße von 1,25 x 2,80 m angeboten. Bei dieser Grabform ist die Verlegung der vorderen Steinkante aus rotem Buntsandstein in der Gebühr enthalten. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten aus dem gleichen Material ist möglich.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Oppum, Elfrath, Uerdingen
Wahlgrabstätten
Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen ausgewählt werden. Eine Grabstätte kann bis zu zwei Särge aufnehmen, sofern die erste Beisetzung auf 2 m Tiefe erfolgt ist. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden. Bei der Beisetzung von einem Sarg können weitere zwei Urnen beigesetzt werden.
In Grabstätten die vor dem 1.01.2006 erworben wurden, ist eine weitere Belegungsmöglichkeit vorhanden. Solche Grabstätten können entweder einen Sarg und drei Urnen oder zwei Särge und zwei Urnen aufnehmen.

Das Grab ist vorne mit einer Steinkante aus Naturstein (kein weißes Material) zu begrenzen. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten ist aus dem gleichen Material möglich. Es ist bereits vor Eintritt des Todesfalles möglich, eine Grabstätte für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, zumindest jedoch für die Dauer von fünf Jahren. Im Beisetzungsfall muss das Nutzungsrecht dann für die Dauer der Ruhefrist verlängert werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar, Elfrath, Uerdingen, Verberg
Parkgrabstätten
Dies sind Grabstätten in ausgewählter Lage, die sich durch den parkartigen Charakter auszeichnet. Die Parkgrabstätten bestehen aus mindestens zwei Grabstellen. Die Anzahl der möglichen Beisetzungen je Grabstelle entspricht der von Wahlgrabstätten. Für die Einfassung kann Naturstein (kein weißes Material) verwendet werden. Es ist bereits vor Eintritt des Todesfalles möglich, eine Grabstätte für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, zumindest jedoch für die Dauer von fünf Jahren. Im Beisetzungsfall muss das Nutzungsrecht dann für die Dauer der Ruhefrist verlängert werden.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Elfrath
Konfessionelle Grabstätten
Die Grabstätten sind entsprechend dem islamischen Bestattungsritus nach Mekka ausgerichtet. Beisetzungen ohne Sarg sind möglich. In diesem Fall haben die Angehörigen das Bestattungspersonal zu stellen. Die Schließung des Grabes kann nach dem islamischen Bestattungsritus ebenfalls durch die Angehörigen erfolgen. Der Transport auf dem Friedhof ist nur im geschlossenen Sarg möglich.

Für rituelle Waschungen stehen auf dem Hauptfriedhof entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.
Verfügbarkeit: Friedhof Elfrath
Pflegefreie Grabstätten
Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden. Am Rand des Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Grabschmuck kann an einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.

Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhof Oppum
Pflegefreie Grabstätten
Rasenreihengrabstätten mit Einzelgedenkstein
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden. Auf der Grabstätte wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein (0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasenfläche eingelassen. Das Material der Platte ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grabplatte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Angehörigen vorgenommen. Grabschmuck kann nur an einer gesondert ausgewiesen Stelle abgelegt werden.

Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Verfügbarkeit: Friedhof Elfrath
Gestaltungsfreie Grabstätten
In der Regel gibt es für die Gestaltung der Grabstätten eine Reihe von Vorschriften beziehungsweise Anforderungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungsanforderungen angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben für die Grabgestaltung. So ist zum Beispiel eine komplette Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten für Urnen werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß beträgt 0,80 x 0,80 m. Die einheitliche Grabeinfassung aus Naturstein ist in der Grabgebühr enthalten. Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) eingeebnet.

Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath, Uerdingen
Wahlgrabstätten
Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen ausgewählt werden. In einer Wahlgrabstätte für Urnen können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. In Grabstätten, die vor dem 1.01.2006 erworben wurden, kann eine weitere Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß beträgt 1,40 x 1,40 m. Die Einfassung aus Naturstein kann mit Ausnahme von weißem Material frei ausgewählt werden.

Es ist bereits vor Eintritt des Todesfalles möglich, eine Grabstätte für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, zumindest jedoch für die Dauer von fünf Jahren. Im Beisetzungsfall muss das Nutzungsrecht dann für die Dauer der Ruhefrist verlängert werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar, Elfrath, Uerdingen, Verberg
Pflegefreie Grabstätten
Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können demnach nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Am Rand des Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler Gedenkplatz zur Verfügung.

Die Grabstätten können nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) nicht verlängert werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhof Oppum
Pflegefreie Grabstätten
Rasenwahlgrabstätten mit Einzelgedenkstein
Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen gewählt werden. Eine Grabstätte kann bis zu zwei Urnen aufnehmen. Auf der Grabstätte wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein (0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasenfläche eingelassen. Das Material ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grabplatte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Angehörigen vorgenommen. Grabschmuck kann nur an einer gesondert ausgewiesener Stelle abgelegt werden.

Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof
Pflegefreie Grabstätten
Urnengemeinschaftsgrabstätten
Die Urnen werden in mehrstelligen Grabanlagen der Reihe nach beigesetzt und können demnach nicht ausgewählt werden. In jede Grabstelle werden fünf Urnen beigesetzt. Eine Beisetzung kann erfolgen, wenn durch den Nutzungsberechtigten ein Dauerpflegevertrag mit Gültigkeit bis zum Ablauf der Ruhezeit vorgelegt wird. Die Anlage und Pflege der Grabstätte einschließlich einer Wechselbeetbepflanzung erfolgt ausschließlich über den Dauerpflegevertrag mit einem beauftragten Friedhofsgärtner. Die Aufstellung und Beschriftung des Grabmals sowie eine Ablagefläche für Grabschmuck sind in den Kosten des Vertrages enthalten.
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Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Uerdingen
Pflegefreie Grabstätten
Baumgrabstätten
Bei dieser Grabart werden Urnen am Fuße eines Baumes beigesetzt. Die Lage der Grabstätte ist frei wählbar. Eine Grabstätte kann bis zu 2 Urnen aufnehmen. Es besteht die Möglichkeit, Name sowie Geburts- und Sterbejahr auf einem im Umfeld des Baumes eingelassenen Naturstein eingravieren zu lassen. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler Gedenkplatz zur Verfügung.

Es ist bereits vor Eintritt des Todesfalles möglich, eine Grabstätte für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, zumindest jedoch für die Dauer von fünf Jahren. Im Beisetzungsfall muss das Nutzungsrecht dann für die Dauer der Ruhefrist verlängert werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Hüls und Uerdingen
Pflegefreie Grabstätten
Urnenkammern
Urnenkammern sind Teil einer stilvollen Anlage, die durch ein großes Wasserbecken geprägt wird. Die Kammern sind in einer langen, hufeisenförmigen Mauer eingelassen. Vor jeder Grabkammer wird die Bepflanzung in jahreszeitlichem Wechsel vorgenommen. Hierfür wird eine jährliche Pflegegebühr erhoben. Eine Urnenkammer kann bis zu 8 Urnen aufnehmen. Die Kammern sind mit einer Platte aus Naturstein verschlossen, auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Die Lage der Urnenkammer ist frei wählbar. Es ist bereits vor Eintritt des Todesfalles möglich, eine Grabstätte für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, zumindest jedoch für die Dauer von fünf Jahren. Im Beisetzungsfall muss das Nutzungsrecht dann für die Dauer der Ruhefrist verlängert werden.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof
Gestaltungsfreie Grabstätten
Für die Gestaltung der Grabstätten gibt es in der Regel eine Reihe von Vorschriften bzw. Anforderungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungsanforderungen angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben. So ist zum Beispiel eine komplette Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath
Anonyme Grabstätten
Die anonyme Verstreuung oder Beisetzungen ohne Behältnis ist nur dann möglich, wenn dies der Wille des Verstorbenen gewesen ist. Die Bestattungen finden unter Ausschluss der Angehörigen oder sonstiger Personen statt. Die Lage der Grabstätte wird nicht bekannt gegeben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer anonymen Urnenbeisetzung und einer anonymen Ascheverstreuung.

Die Grabpflege wird bei diesen Bestattungsarten von der Stadt Krefeld übernommen. Grabschmuck kann an einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.
Die Entscheidung für eine anonyme Bestattung sollte sorgsam abgewogen werden, da den Angehörigen durch das Fehlen einer Grabstelle sowie einer namentlichen Erwähnung des Verstorbenen kein Bezugspunkt für die Bewältigung ihrer Trauer zur Verfügung steht.
Verfügbarkeit: anonyme Urnenbeisetzung: Friedhof Fischeln
anonyme Ascheverstreuung: Hauptfriedhof
Reihengrabstätten
Beisetzungen von Kindern bis 6 Jahren erfolgen in der Regel in kleineren Reihengrabstätten. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich. Auf Wunsch können Beisetzungen auch in Wahlgrabstätten vorgenommen werden.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar, Elfrath, Uerdingen
Grabfeld für totgeborene Kinder
Für die Beisetzung von totgeborenen Kindern stehen eigene Grabfelder zur Verfügung. Im Umfeld der Gedenksteine können Gegenstände und Botschaften der persönlichen Erinnerung abgelegt werden.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhof Uerdingen
Trauerhallen
Für eine Abschiednahme in einem würdevollen Rahmen stehen auf nahezu allen Friedhöfen Trauerhallen zur Verfügung. Die Trauerhallen sind mit Pflanzenschmuck und Kerzenleuchtern dekoriert. Eine zusätzliche Dekoration ist in Absprache mit dem Bestattungsinstitut oder dem Fachbereich Grünflächen möglich.

Neben der musikalischen Begleitung durch Orgelspiel können in allen Trauerhallen Musikstücke nach individueller Auswahl von Tonträgern abgespielt werden.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof*, Friedhöfe Bockum, Fischeln*, Gellep-Stratum, Hüls*, Linn*, Oppum, Traar, Elfrath*, Uerdingen* – (* Orgelbegleitung möglich)
Abschiedsräume
Hier haben die Angehörigen die Möglichkeit in aller Stille am Sarg oder an der Urne von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Abschiedsräume sind mit Pflanzenschmuck und Kerzenleuchtern dekoriert. Eine zusätzliche Dekoration ist in Absprache mit dem Bestattungsinstitut oder dem Fachbereich Grünflächen möglich.

Auf besonderen Wunsch besteht die Möglichkeit der Abschiednahme am offenen Sarg.
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath, Uerdingen
Stadt Krefeld: Gebührenübersicht Beispiele
Sargbestattungen
Reihengrab Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 1.269,00
Trauerfeier 283,00
Summe 2.614,00
Reihengrab – groß Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 1.800,00
Trauerfeier 283,00
Summe 3.145,00
Wahlgrab Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 2.370,00
Trauerfeier 283,00
Summe 3.715,00
Parkgrab – mindestens 2-stellig Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 11.340,00
Trauerfeier 283,00
Summe 12.685,00
Muslimisch Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 2.370,00
Trauerfeier 283,00
Summe 3.715,00
Rasengrab zentraler Gedenkstein Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 3.157,00
Trauerfeier 283,00
Summe 4.502,00
Rasengrab Einzelgedenkstein Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 4.261,00
Trauerfeier 283,00
Summe 5.606,00
Gestaltungsfreies Grab Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 2.370,00
Trauerfeier 283,00
Summe 3.715,00
Grabstätten für Kinder
Reihengrab Euro
Grabbereitung 603,00
Grab 421,00
Trauerfeier 283,00
Summe 1.307,00
Totgeburten Euro
Grabbereitung 36,00
Summe 36,00
Urnenbestattungen
Reihengrab Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 1.156,00
Trauerfeier 283,00
Summe 1.786,00
Wahlgrab Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 1.860,00
Trauerfeier 283,00
Summe 2.490,00
Rasengrab zentraler Gedenkstein Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 1.769,00
Trauerfeier 283,00
Summe 2.399,00
Rasengrab Einzelgedenkstein Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 2.430,00
Trauerfeier 283,00
Summe 3.060,00
Urnengemeinschaftsgrabstätte Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 473,00
Trauerfeier 283,00
Summe 1.103,00
Zzgl. 1.606,50 Euro Dauergrabpflegevertrag für 30 Jahre
Baumgrabstätte Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 3.480,00
Trauerfeier 283,00
Summe 4.110,00
Urnenkammer Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 6.930,00
Trauerfeier 283,00
Summe 7.560,00
zuzüglich 161,00 Euro Pflegebühr jährlich
Gestaltungsfreies Grab Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 1.860,00
Trauerfeier 283,00
Summe 2.490,00
Anonyme Grabstätten
Reihengrab Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab 1.450,00
Trauerfeier 283,00
Summe 2.080,00
Verstreuung Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 371,00
Grab 1.804,00
Trauerfeier 283,00
Summe 2.496,00
Memoriam Garten
Sargbestattung Wahlgrab Euro
Annahme und Verwahrung 97,00
Grabbereitung 965,00
Grab 2.370,00
Trauerfeier 283,00
Summe 3.715,00
Zuzüglich Dauergrabpflege für 30 Jahre
9.894,15 Euro
Urnenbestattung Wahlgrab Euro
Annahme und Verwahrung 38,00
Grabbereitung 309,00
Grab (einstellig) 620,00
(je weitere Stelle 620,00 EUR)
Trauerfeier 283,00
Summe 1.250,00
Zuzüglich Dauergrabpflege für 30 Jahre
bei Urne am Baum/Hochbeet 2.789,85 EUR
bei Urnenband/-kreis 4.931,85 EUR
bei Urnenpartner (mind. 2-stellig) 8.584,80 EUR
Stand: 01.01.2017